Sie wollen Nachhilfe geben, brauchen Schüler und wissen nicht, wo Sie inserieren sollen. Die Liste der Portale ist lang, die Hälfte der Vergleiche im Netz ist veraltet, und der Punkt, der in Deutschland wirklich zählt, kommt in keinem davon vor.
Dieser Punkt ist Ihre steuerliche Einordnung. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, ob Ihr Unterricht umsatzsteuerfrei ist und ob Sie den Übungsleiterfreibetrag nutzen können, hängt davon ab, was Sie unterrichten und für wen. Und genau das beschreibt Ihre Anzeige.
Dieser Leitfaden vergleicht sieben Kanäle: Nachhilfeunterricht.de, Superprof, GoStudent, Kleinanzeigen und Elterngruppen, das Google Unternehmensprofil, die Nachhilfeinstitute und Ihre eigene Website. Alle Zahlen stammen aus den offiziellen Seiten der Anbieter beziehungsweise aus dem Gesetzestext, geprüft am 8. September 2026.
Teamlilit macht Software für das Geben und Organisieren von Unterricht; wir sind kein Nachhilfeportal und haben Ihnen also keine Anzeige zu verkaufen.
Zuerst die Einordnung, dann das Portal
Drei Regeln entscheiden über Ihren Preis und Ihren Aufwand. Sie stehen alle im Gesetz, und sie werden regelmäßig falsch wiedergegeben.
Nachhilfe ist ein freier Beruf, kein Gewerbe
§ 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG zählt zur freiberuflichen Tätigkeit ausdrücklich:
„die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit"
Wer selbst unterrichtet, ist damit Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Mitgliedschaft. Angemeldet wird über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
Die Grenze verläuft dort, wo Sie aufhören, selbst zu unterrichten. Wer vor allem andere Lehrkräfte beschäftigt und den Betrieb organisiert, kann als Gewerbe eingestuft werden. Für eine einzelne Person, die selbst Stunden gibt, ist das keine Frage.
Privatunterricht ist seit 2025 ohne Bescheinigung umsatzsteuerfrei
§ 4 Nummer 21 Buchstabe c UStG stellt steuerfrei:
„Schul- und Hochschulunterricht, der von Privatlehrern erteilt wird"
Zwei Einschränkungen bleiben. „Privatlehrer" meint nur natürliche Personen, eine GmbH oder UG fällt nicht darunter. Und es muss sich um Schul- und Hochschulunterricht handeln, nicht um reine Freizeit- oder Hobbykurse.
Die Kleinunternehmerregelung fängt den Rest auf
Unabhängig davon greift § 19 UStG. Der Wortlaut:
„wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet"
Wer also Kurse gibt, die nicht unter die Befreiung fallen, aber unter diesen Grenzen bleibt, weist trotzdem keine Umsatzsteuer aus.
Was von Ihrem Stundensatz übrig bleibt
Derselbe Unterricht, 30 Euro pro Stunde, drei Abrechnungswege.
Drei Euro pro Stunde klingen wenig. Bei zehn Stunden pro Woche über ein Schuljahr sind es gut tausend Euro, und die Entscheidung darüber treffen Sie beim Einrichten des Profils, nicht beim Unterrichten.
Vergleich: wo Sie Nachhilfe anbieten können
„Kostenlos" lohnt einen zweiten Blick. Eine Lehrkraft kann nichts zahlen, während die Familie für den Kontakt zahlt.
| Kanal | Was die Lehrkraft zahlt | Was die Familie zusätzlich zahlt | Rechnen Sie selbst ab? |
|---|---|---|---|
| Nachhilfeunterricht.de | Drei kostenlose Anzeigen, ab der vierten 9,95 € im Jahr; keine Provision | Ein kostenpflichtiges Abo für den Kontakt | Ja: „Zahlungen erfolgen direkt zwischen Lehrkraft und Schülern" |
| Superprof | Inserieren kostenlos; Provision nur bei Abrechnung über die Plattform, Premium hebt sie auf | Ein monatlicher Schüler-Pass | Ja, ohne Abzug bei direkter Zahlung |
| GoStudent | Nichts: „Du arbeitest als selbstständige Nachhilfelehrkraft und wirst auf Stundenbasis bezahlt" | Den Tarif von GoStudent | Nein, und der Basistarif ist erst nach der Registrierung sichtbar |
| Kleinanzeigen und Elterngruppen | Grundsätzlich gebührenfrei; für gewerbliche Anbieter gelten eigene Pflichten | Nichts | Ja |
| Google Unternehmensprofil | Kostenlos, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen | Nichts | Ja |
| Nachhilfeinstitute (Studienkreis, Schülerhilfe, ABACUS) | Nichts: Honorarbasis als freie Mitarbeit | Den Tarif des Instituts | Nein |
| Eigene Website | Domain und Hosting | Nichts | Ja |
Preise ändern sich, und eine kostenlose Anzeige garantiert keine Sichtbarkeit. Jede belegbare Angabe verlinkt auf die Originalquelle.
Mit welchem Kanal anfangen?
Fünf Fragen. Das Ergebnis richtet sich danach, wie Sie unterrichten und was Sie investieren können, nicht nach einer Rangliste.
1. Nachhilfeunterricht.de: drei Anzeigen gratis und keine Provision
Das direkteste Anzeigenportal der Liste. Sie können laut den eigenen FAQ „bis zu drei verschiedene kostenlose Anzeigen für verschiedene Fächer oder Städte" schalten; ab der vierten kostet ein Jahresabonnement 9,95 Euro.
Beim Geld ist die Hilfeseite eindeutig: „alle Einnahmen, die Du durch Deinen Nachhilfeunterricht erzielst, gehören vollständig Dir. Nachhilfeunterricht.de erhebt keine Provision." Und zur Abwicklung: „Die Abwicklung der Zahlungen für die Unterrichtsstunden erfolgt direkt zwischen Lehrkraft und Schülerinnen bzw. Schülern."
Auf der Schülerseite fällt allerdings ein kostenpflichtiges Abo an, um Lehrkräfte zu kontaktieren. Prüfen Sie den aktuellen Preis, bevor Sie jemandem sagen, der Dienst sei kostenlos: Für Sie ist er es, für die Familie nicht.
Sinnvoll, wenn Sie Anfragen wollen, die in Stunden münden, die Sie selbst organisieren und abrechnen.
Vor der Anmeldung prüfen: wie viele Anzeigen Sie wirklich aktuell halten können. Drei verwaiste Anzeigen bringen weniger als eine gut geschriebene.
2. Superprof: kostenlos inserieren, zwei getrennte Preise
Superprof ist auch in Deutschland eines der sichtbarsten Portale. Das Anlegen eines Profils und das Inserieren sind kostenlos.
Das Modell hat zwei Preise, die nicht dieselbe Person zahlt. Die Familie zahlt einen monatlichen Schüler-Pass, um Sie überhaupt kontaktieren zu können. Und eine Provision fällt nur an, wenn Sie den Unterricht über die Plattform abrechnen; ein Premium-Abo hebt sie auf, und bei direkter Zahlung wird nichts einbehalten.
Sinnvoll, wenn Sie Reichweite suchen und in Kauf nehmen, auf derselben Ergebnisseite mit vielen anderen zu stehen.
Vor der Anmeldung prüfen: die Kündigungsfristen eines Premium-Abos, und ob der Schüler-Pass Familien in Ihrer Region abschreckt.
3. GoStudent: Schüler ohne Akquise, Tarif erst nach der Anmeldung
GoStudent vermittelt Online-Einheiten und übernimmt Organisation und Abrechnung. Auf der eigenen Seite für Lehrkräfte steht: „Du arbeitest als selbstständige Nachhilfelehrkraft und wirst auf Stundenbasis bezahlt."
Ein Detail sollten Sie vor der Bewerbung kennen. Zu den Sätzen heißt es dort: „Die aktuellen Basistarife für eine Einheit (50 Minuten) findest du in unseren häufig gestellten Fragen und nach erfolgreicher Registrierung im Lernmanager."
Der konkrete Satz wird also erst im Verlauf der Anmeldung sichtbar. Wer Kanäle nach dem Verdienst vergleichen will, kann das bei GoStudent vorher nicht vollständig tun und sollte den Aufwand der Registrierung als Teil des Vergleichs einplanen.
Sinnvoll, wenn Sie ausschließlich online unterrichten und lieber Stunden geben als Anfragen bearbeiten.
Vor der Bewerbung prüfen: den Basistarif für Ihre Fächer und Stufen, sobald er sichtbar wird, und was bei kurzfristig abgesagten Einheiten passiert.
4. Kleinanzeigen und Elterngruppen: dort, wo tatsächlich gefragt wird
In Deutschland läuft ein großer Teil der Nachhilfesuche über Kleinanzeigen und über Eltern- oder Stadtteilgruppen, oft bevor jemand ein Portal öffnet. Das Inserieren auf Kleinanzeigen ist grundsätzlich gebührenfrei, für private wie für gewerbliche Anbieter.
Lesen Sie vorher die Regeln der Gruppe. Jede Administration setzt eigene, die Erlaubnis in einer Gruppe sagt also nichts über die nächste. Ist eine Regel unklar, fragen Sie lieber nach.
Ein Vorgehen, das funktioniert:
- Nehmen Sie sich zwei oder drei Gruppen, die Sie wirklich verfolgen können.
- Achten Sie auf aktuelle Gesuche in Ihrem Fach und Ihrer Gegend.
- Antworten Sie offen als die Lehrkraft, die das Angebot macht.
- Wo Eigenwerbung erlaubt ist: Ort oder Online, Klassenstufe, Fach, Preis und der nächste Schritt.
- Notieren Sie sich, aus welchen Anfragen zahlende Schüler werden.
Sinnvoll, wenn Sie einen kostenlosen Kanal neben einem Portal laufen lassen wollen. Der Wert hängt von der konkreten Gruppe ab, nicht von ihrer Mitgliederzahl.
5. Google Unternehmensprofil: kostenlos, wenn Sie persönlich unterrichten
Ein Unternehmensprofil bringt einen Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt, ohne Gebühr in die Google-Suche und auf Maps.
Fahren Sie zu Ihren Schülern, passt ein Profil mit Einzugsgebiet: Adresse aus der öffentlichen Anzeige nehmen und das Gebiet angeben, das Sie tatsächlich abdecken.
Sinnvoll, wenn Präsenzunterricht ein echter Teil Ihrer Arbeit ist.
Unterrichten Sie nur online, stecken Sie die Zeit lieber in Ihre Seite, ein Portal und die Gruppen. Ihre Website kann auch ohne Unternehmensprofil in den normalen Suchergebnissen ranken.
6. Nachhilfeinstitute: Planbarkeit statt Akquise
Studienkreis, Schülerhilfe und ABACUS sind keine Orte, an denen Sie inserieren, sondern Orte, die Sie beauftragen. Üblich ist die freie Mitarbeit auf Honorarbasis: Sie bekommen Schüler und Organisation, das Institut setzt den Satz.
Der Tausch ist klar. Keine Akquise, keine Zahlungserinnerungen, keine Preisdiskussion mit Familien. Dafür bestimmen Sie Ihren Stundensatz nicht, und die Kundenbeziehung gehört dem Institut.
Sinnvoll, wenn Sie planbare Einnahmen wollen oder am Anfang stehen und das Handwerk lernen möchten, bevor Sie eigene Schüler aufbauen.
Vor der Unterschrift prüfen: was der Vertrag daneben erlaubt. Viele Verträge regeln, ob Sie Familien, die Sie über das Institut kennengelernt haben, später direkt unterrichten dürfen.
7. Eigene Website: das Ziel aller anderen Kanäle
Ihre Seite ist der einzige Ort, an dem Sie ohne Zeichenlimit und fremdes Layout erklären, wie Sie arbeiten.
Sie gibt auch Empfehlungen ein Ziel. Was sie nicht kann: Ihnen Publikum verschaffen. Eine Seite zu veröffentlichen bringt niemanden dazu, sie zu besuchen.
Fangen Sie mit einer einzigen Seite an:
- Fächer und Klassenstufen, konkret benannt.
- Präsenz, online oder beides, und welches Gebiet Sie abdecken.
- Ihre tatsächliche Erfahrung und Qualifikation, ohne Ausschmückung.
- Stundensatz, Dauer, und ob Umsatzsteuer anfällt oder die Leistung befreit ist.
- Was in der ersten Stunde passiert.
- Ein klarer Weg, eine Frage zu stellen oder einen Termin anzufragen.
- Ein Impressum.
Sinnvoll, wenn Sie etwas wollen, das einen Anbieterwechsel oder geänderte Konditionen überlebt.
Wo anfangen, wenn Sie noch keinen Schüler haben
Testpläne, keine Zusagen über Anfragen.
| Ihre Lage | Startkombination | Was Sie zuerst klären |
|---|---|---|
| Präsenz, kein Budget | Google Unternehmensprofil, eine Elterngruppe, eine einfache Seite | Einzugsgebiet, Fächer und ob Ihr Unterricht befreit ist |
| Nur online | Nachhilfeunterricht.de oder Superprof, dazu Ihre Seite | Ein konkretes Angebot je Fach und Stufe, plus Ihre Umsatzsteuerlage |
| Kurse ohne Schulbezug | Ein Portal, Stundensatz mit Umsatzsteuer kalkuliert | Ob Sie unter den Grenzen des § 19 UStG bleiben |
| Sie wollen sofort planbare Stunden | Ein Institut, daneben eine eigene Seite aufbauen | Was der Vertrag außerhalb des Instituts erlaubt |
| Sie haben schon eine Seite | Ein Portal plus ein zweiter, begrenzter Kanal | Ein Ausgabenlimit und eine Methode, zahlende Schüler zu zählen |
Ohne Referenzen erklären Sie Ihre tatsächliche Erfahrung und zeigen, wie Sie arbeiten. Erfinden Sie keine Elternstimmen. Eine durchgerechnete Beispielaufgabe oder ein Stundenablauf gibt etwas Konkretes zum Beurteilen.
Was in eine Nachhilfe-Anzeige gehört
Eine gute Anzeige beantwortet die Frage, die eine Familie still stellt: Kann diese Person dieses Fach, auf dieser Stufe, in diesem Format, zu diesem Preis und zu einer Zeit, die uns passt?
Die meisten schwachen Anzeigen scheitern an fehlender Konkretheit, nicht am Stil.
Eine Vorlage für Ihre Seite oder für eine Gruppe, in der Eigenwerbung erlaubt ist. Ersetzen Sie jede Klammer durch echte Angaben.
Nachhilfe in [Fach], [Klassenstufe], [Ort oder online]
Ich unterstütze [Art der Lernenden] bei [konkretem Lernziel]. Ich decke [Lehrplan oder Themenbereiche] ab und arbeite [konkrete Beschreibung Ihrer Methode].
Meine Erfahrung: [Qualifikation oder tatsächliche Unterrichtserfahrung, ohne Ausschmückung].
Eine Stunde dauert [Dauer] und kostet [Preis]. [Bei Schul- und Hochschulunterricht: umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 Buchst. c UStG. Sonst: inklusive 19 % Umsatzsteuer, oder Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.]
Meine aktuellen Zeiten: [echte Tage und Uhrzeiten].
In der ersten Stunde [was passiert, und ob sie kostenlos ist]. Für Fragen oder einen Terminwunsch: [Ihr Link].
Auf einem Portal nutzen Sie dessen eigene Kontaktwege und entfernen externe Kontaktdaten überall dort, wo die Regeln das verlangen.
Die erste Stunde muss dann halten, was die Anzeige versprochen hat.
Lohnt sich dieser Kanal?
Messen Sie vier Dinge pro Kanal: ausgegebenes Geld, investierte Zeit, passende Anfragen und neue zahlende Schüler. Nur das Letzte bezahlt Ihre Rechnungen.
Akquisekosten = Ausgaben für den Kanal geteilt durch die neuen zahlenden Schüler aus diesem Kanal.
Zwei Gewohnheiten machen diese Messung ehrlich.
Rechnen Sie mit dem Rest, nicht mit dem Satz. Der Rechner arbeitet mit der Marge. Unser Einnahmenrechner macht dieselbe Rechnung über ein ganzes Jahr bezahlter Stunden und unterrichtsfreier Wochen. Er projiziert Einnahmen vor Steuern und weiteren Kosten und kennt Ihre Akquiseausgaben nicht.
Rechnen Sie auch Ihre Zeit. Ein kostenloser Kanal ist keiner. Wenn mehrere Stunden Posten keine passende Anfrage bringen, überprüfen Sie Zielgruppe oder Anzeige, bevor Sie einen weiteren Abend investieren.
Testen Sie sich bei den Regeln
Die vier folgenden Aussagen werden am häufigsten wiederholt und am häufigsten falsch.
Portale oder eigene Website?
Beides, für unterschiedliche Aufgaben. Ein Portal ist der Ort, an dem Familien ohnehin suchen. Ihre Seite ist der Ort, an dem die Anfragen landen, die Sie selbst erzeugt haben.
Um von einem einzelnen Anbieter unabhängiger zu werden:
- Veröffentlichen Sie Ihr eigenes Angebot, klar und mit Preis.
- Verbreiten Sie es überall dort, wo Eigenwerbung erlaubt ist.
- Bitten Sie zufriedene Familien um echte Empfehlungen.
- Notieren Sie, woher jede neue Anfrage kommt.
- Vergleichen Sie Kosten und Ergebnis, bevor Sie irgendwo aufstocken.
Schüler, die über ein Portal oder ein Institut zu Ihnen gekommen sind, behandeln Sie getrennt: Eine Familie über einen Vermittler kennenzulernen begründet kein allgemeines Recht, den Vermittler zu umgehen. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Kontos, bevor Sie eine Vereinbarung ändern.
Gehört ein Buchungslink in die Anzeige?
Ja, wenn der Kanal es erlaubt und das Ziel einer Familie genug zum Entscheiden gibt. Beim ersten Kontakt passt eine Frage oder ein Terminwunsch oft besser als eine sofort verbindliche Buchung.
Ein gutes Ziel zeigt Fach und Stufe, Preis und Dauer, ob Umsatzsteuer anfällt, Ihre freien Zeiten, den Ablauf der ersten Stunde und was nach einer Anfrage passiert.
Genau das übernimmt Teamlilit, und es lohnt sich, präzise zu sein, welche Hälfte des Problems damit gelöst ist. Es verbreitet Ihr Profil nicht an einen Pool möglicher Schüler. Es kümmert sich um das, was nach der Entscheidung passiert, Ihnen zu schreiben: eine öffentliche Buchungsseite, auf der ein neuer Schüler einen Termin anfragt, den Sie bestätigen, ein Frageformular auf derselben Seite, das ohne Konto funktioniert und als Anfrage in Ihrer Liste landet, und eine Prüfung, die einen Termin ablehnt, der mit Ihren Stunden oder denen des Schülers kollidiert. Die bestätigte Stunde landet in Ihrem Stundenplan und im integrierten Klassenzimmer, mit Anwesenheit und Verlauf an der Schülerakte.
Wenn diese Stunden dann kurzfristig abgesagt werden, erklärt unser Leitfaden zum Ausfallhonorar bei Nachhilfe, was Sie berechnen dürfen und wie Sie es auf die Rechnung schreiben.
Ihre Startliste
Der Reihe nach. Die Haken werden im Browser gespeichert, Sie können zurückkommen.
Häufige Fragen
Wo kann ich in Deutschland kostenlos Nachhilfe anbieten?
Nachhilfeunterricht.de erlaubt bis zu drei kostenlose Anzeigen und erhebt keine Provision. Bei Superprof ist das Inserieren ebenfalls kostenlos. Kleinanzeigen ist grundsätzlich gebührenfrei, und Eltern- oder Stadtteilgruppen kosten nichts, wenn ihre Regeln Eigenwerbung erlauben. Das Google Unternehmensprofil ist kostenlos, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: kostenlos für Sie heißt nicht kostenlos für die Familie, denn mehrere Portale lassen sich den Kontakt von der Schülerseite bezahlen.
Brauche ich für Nachhilfe eine Gewerbeanmeldung?
In der Regel nicht. § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG nennt ausdrücklich die selbständig ausgeübte unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit als freiberuflich. Wer eigenständig unterrichtet, ist damit Freiberufler und meldet kein Gewerbe an, zahlt keine Gewerbesteuer und wird nicht Mitglied der IHK. Angemeldet wird die Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Sobald Sie Unterricht nicht mehr selbst erteilen, sondern andere Lehrkräfte beschäftigen und organisieren, kann die Einordnung kippen.
Ist Nachhilfe von der Umsatzsteuer befreit?
Seit dem 1. Januar 2025 ist nach § 4 Nummer 21 Buchstabe c UStG der Schul- und Hochschulunterricht steuerfrei, der von Privatlehrern erteilt wird. Privatlehrer sind dabei nur natürliche Personen. Die früher nötige Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde entfällt für Privatlehrkräfte, weshalb ältere Ratgeber an dieser Stelle überholt sind. Unabhängig davon greift die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Gilt der Übungsleiterfreibetrag für private Nachhilfe?
Nein, und das ist einer der häufigsten Irrtümer. § 3 Nummer 26 EStG stellt bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei, aber nur für nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung. Nachhilfe, die Sie direkt für Privatfamilien erteilen, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Unterrichten Sie dagegen nebenberuflich für eine Volkshochschule oder einen gemeinnützigen Verein, kann der Freibetrag greifen.
Welche Nachhilfeportale nehmen Provision?
Die Modelle unterscheiden sich stark. Nachhilfeunterricht.de erhebt keine Provision, und die Zahlung läuft direkt zwischen Lehrkraft und Schüler. Superprof verlangt eine Provision nur dann, wenn Sie den Unterricht über die Plattform abrechnen, und ein Premium-Abo hebt sie auf; werden Sie direkt bezahlt, bleibt Ihr Satz unangetastet. Bei GoStudent und bei Nachhilfeinstituten wie Studienkreis oder Schülerhilfe gibt es keine Provision, weil Sie dort gar nicht selbst abrechnen: dort wird Ihnen ein Honorarsatz vorgegeben.
Kann ich meinen Stundensatz bei GoStudent vorher vergleichen?
Nicht vollständig. GoStudent schreibt auf der eigenen Seite für Lehrkräfte, dass die aktuellen Basistarife für eine Einheit von 50 Minuten in den häufig gestellten Fragen und nach erfolgreicher Registrierung im Lernmanager zu finden sind. Der konkrete Satz wird also erst im Verlauf der Anmeldung sichtbar. Wer Kanäle nach dem Verdienst vergleichen will, sollte das einkalkulieren.
Nehmen Sie zwei und setzen Sie sich ein Datum
Der Fehler ist nicht, das falsche Portal zu wählen. Der Fehler ist, sechs zu wählen, keines zu pflegen und acht Wochen später nicht zu wissen, welches etwas gebracht hat.
Nehmen Sie ein Portal und einen kostenlosen Kanal. Klären Sie vorher Ihre steuerliche Einordnung, denn sie bestimmt den Preis, den Sie überhaupt inserieren können. Schreiben Sie eine konkrete Anzeige, stellen Sie eine echte Seite dahinter, und zählen Sie an einem vorher gesetzten Datum die zahlenden Schüler pro Kanal.
Sources
- 1§ 18 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit · gesetze-im-internet.deNennt die selbständig ausgeübte unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausdrücklich als freiberuflich.
- 2§ 4 UStG, Steuerbefreiungen · gesetze-im-internet.deNummer 21 Buchstabe c: Schul- und Hochschulunterricht, der von Privatlehrern erteilt wird.
- 3§ 19 UStG, Kleinunternehmer · gesetze-im-internet.deGrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.
- 4§ 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen · gesetze-im-internet.deNummer 26: 3.300 Euro im Jahr, nur im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung.
- 5§ 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten · gesetze-im-internet.deImpressumspflicht für geschäftsmäßig angebotene digitale Dienste.
- 6Hilfe und häufig gestellte Fragen für Lehrkräfte · Nachhilfeunterricht.deDrei kostenlose Anzeigen, 9,95 Euro im Jahr ab der vierten, keine Provision, direkte Zahlung.
- 7Vorteile und Verdienst für Nachhilfelehrer · GoStudentSelbstständige Tätigkeit auf Stundenbasis; Basistarife erst nach der Registrierung im Lernmanager.
- 8Gebühren bei Kleinanzeigen · KleinanzeigenGrundsätzliche Gebührenfreiheit und Sonderregeln für gewerbliche Nutzer.
- 9Voraussetzungen für ein Unternehmensprofil · GooglePersönlicher Kundenkontakt erforderlich; reine Onlineunternehmen sind ausgeschlossen.
- 10Einzugsgebiete im Unternehmensprofil · GoogleAdresse ausblenden und das tatsächlich abgedeckte Gebiet angeben.
- 11Gruppenregeln und Moderation · MetaJede Administration legt die Regeln ihrer Gruppe selbst fest.
Preise, Regeln und Gesetzestexte geprüft am 8. September 2026. Anbieter ändern ihre Bedingungen, und die steuerliche Einordnung hängt von Ihrem Einzelfall ab: Öffnen Sie die Quellen und sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie sich festlegen.


